
AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen
für neue Maschinen
des „KAMA Kaster“-Maschinenhandels für den Verkauf von Produkten aus Landtechnik, Baugewerbe und Kommunaltechnik
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten aus Landtechnik, Baugewerbe und Kommunaltechnik. Sofern nachfolgend von „Käufer“ gesprochen wird, gelten die Geschäftsbedingungen gleichsam für Verbraucher, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen und Unternehmer, sofern Unterschiede bestehen, wird dies ausdrücklich klargestellt.
2. Der Verkauf, Lieferungen und Angebote von „KAMA Kaster-Maschinenhandel“ (nachfolgend: „Verwender“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
3. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden von Seite des Verwenders schriftlich anerkannt.
4. Vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verwender. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verwenders maßgebend.
II. Angebot, Vertragsschluss und Umfang der Lieferungspflicht
1. Die Angebote des Verwenders gelten als freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist an sein Angebot höchstens drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verwender innerhalb der dreiwöchigen Frist das Angebot des Käufers in Textform angenommen oder die Leistung ausgeführt hat. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung des Verwenders dar. Schweigen auf ein Angebot des Käufers stellt keine Annahme dar.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verwender maßgebend.
4. Die Angebote richten sich ausschließlich an Endkunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in der EU.
III. Lieferung
1. Soweit Leistungsfristen genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Angaben, sofern nicht schriftlich ein ausdrückliches Fixgeschäft vereinbart wird.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, politische Unruhen, Rohstoffknappheit, hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. hat der Verwender nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten auftreten. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verwender ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtleistung zu informieren und bereits bewirkte Leistungen des Käufers unverzüglich zurückzugewähren.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verwender von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verwender Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Gefahrenübergang
Sofern der Verwender die Maschine oder das Fahrzeug auf Wunsch des Käufer an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verkäufers, die Gefahr auf den Käufer über.
VI. Sachmängelhaftung und Haftung für sonstige Ansprüche
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unberührt von der Verjährungsverkürzung der Ziffer 1, Satz 2 bleiben Schadensersatzansprüche des Käufers, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Sofern der Verwender dem Käufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden haftet, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so ist seine Haftung beschränkt.
Die Haftung des Verwenders bleibt nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bestehen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Verwenders auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung des Verwenders bleibt zudem bestehen für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unabhängig von einem Verschulden des Verwenders bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4. Sofern der Käufer eine juristische Person des öffentliches Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bestehen die Gewährleistungsrechte nur, wenn die nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt wurden.
VII. Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, ohne Versandkostenpauschale und ohne Versandkostenzuschlag. Die Versandkostenzuschläge variieren je nach Lieferart und Artikelbeschaffenheit. Die Preise sind ohne Abzug bei Lieferung fällig.
2. Zahlungen sind ausschließlich auf die von dem Verwender angegebenen Konten zu leisten.
Der Käufer kann die Ware durch folgende Zahlungsarten bezahlen:
- Paypal
- Kreditkarte
- Lastschrift: Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift ist der Verwender berechtigt, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 7,50 € gegenüber dem Käufer geltend zu machen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
- Sofortüberweisung
- Vorkasse
Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Verwender ausgeschlossen werden.
3. Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag.
4. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
VIII. Preiserhöhungen
Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum des Verwenders bis zur Erfüllung der Forderung aus dem Kaufvertrag.
2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zB Zahlungsverzug, ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Nimmt der Verwender die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verwender ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit denen vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verwender zu.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt über den Kaufgegenstand zu verfügen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einzuräumen.
5. Sofern es sich bei dem Käufer um und eine juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer handelt, trägt der Käufer die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
X. Allgemeine Bestimmungen
1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Vertragsverpflichtungen beider Parteien der Geschäftssitz des Verwenders.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
4. Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verwenders.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.
(Stand: Dezember 2023)
Allgemeine Verkaufsbedingungen
für gebrauchte Maschinen
des „KAMA Kaster“-Maschinenhandels für den Verkauf von gebrauchten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von gebrauchten Landmaschinen. Sofern nachfolgend von „Käufer“ gesprochen wird, gelten die Geschäftsbedingungen gleichsam für Verbraucher, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen und Unternehmer, sofern Unterschiede bestehen wird dies ausdrücklich klargestellt.
2. Der Verkauf, Lieferungen und Angebote von „KAMA Kaster-Maschinenhandel“ (nachfolgend: „Verwender“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
3. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden von Seite des Verwenders schriftlich anerkannt.
4. Vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verwender. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verwenders maßgebend.
II. Angebot, Vertragsschluss und Umfang der Lieferungspflicht
1. Die Angebote des Verwenders gelten als freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist an sein Angebot höchstens drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verwender innerhalb der dreiwöchigen Frist das Angebot des Käufers in Textform angenommen oder die Leistung ausgeführt hat. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung des Verwenders dar. Schweigen auf ein Angebot des Käufers stellt keine Annahme dar.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verwender maßgebend.
4. Die Angebote richten sich ausschließlich an Endkunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in der EU.
III. Lieferung
1. Soweit Leistungsfristen genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Angaben, sofern nicht schriftlich ein ausdrückliches Fixgeschäft vereinbart wird.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, politische Unruhen, Rohstoffknappheit, hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. hat der Verwender nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten auftreten. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verwender ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtleistung zu informieren und bereits bewirkte Leistungen des Käufers unverzüglich zurückzugewähren.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verwender von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verwender Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Gefahrenübergang
Sofern der Verwender die Maschine oder das Fahrzeug auf Wunsch des Käufer an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verkäufers, die Gefahr auf den Käufer über.
VI. Sachmängelhaftung und allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche.
3. Die Haftungsbeschränkung der Ziffer 1. und der Haftungsausschluss der Ziffer 2. des Abschnitts „VI.“ gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Eine Haftung des Verwenders bleibt zudem bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bestehen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Verwenders auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Verwenders bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
VII. Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, ohne Versandkostenpauschale und ohne Versandkostenzuschlag. Die Versandkostenzuschläge variieren je nach Lieferart und Artikelbeschaffenheit. Die Preise sind ohne Abzug bei Lieferung fällig.
2. Zahlungen sind ausschließlich auf die von dem Verwender angegebenen Konten zu leisten.
Der Käufer kann die Ware durch folgende Zahlungsarten bezahlen:
- Paypal
- Kreditkarte
- Lastschrift: Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift ist der Verwender berechtigt, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 7,50 € gegenüber dem Käufer geltend zu machen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
- Sofortüberweisung
- Vorkasse
Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Verwender ausgeschlossen werden.
3. Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag.
4. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
VIII. Preiserhöhungen
Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum des Verwenders bis zur Erfüllung der Forderung aus dem Kaufvertrag.
2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zB Zahlungsverzug, ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Nimmt der Verwender die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verwender ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit denen vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verwender zu.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt über den Kaufgegenstand zu verfügen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einzuräumen.
5. Sofern es sich bei dem Käufer um und eine juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer handelt, trägt der Käufer die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
X. Allgemeine Bestimmungen
1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für die Vertragsverpflichtungen beider Parteien der Geschäftssitz des Verwenders.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
4. Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verwenders.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.
(Stand: Dezember 2023)